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Immobilienrecht

Ziel der Arbeitsgruppe Immobilienrecht ist die umfassende und kompetente Beratung unserer Mandanten in allen Fragen des privaten und gewerblichen Grundeigentums. Die Arbeitsgruppe Immoblienrecht ist strikt am Lebenssachverhalt, nicht nach Rechtsgebieten ausgerichtet. Beginnend mit der Standortplanung, über den Erwerb, die Bebauung oder Sanierung und eine etwaige Vermietung des Grundeigentums und/oder Veräußerung wollen wir unseren Mandanten als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Die hierbei auftauchenden Rechtsfragen sind vielfältig. Sie umfassen das öffentliche Bauplanungs- und Bauordnungsrecht einschließlich des Umweltrechts im Rahmen der Standortplanung, das Recht des Grundstückskaufs, das private Bau- und Architektenrecht, das Vergaberecht und das Recht der gewerblichen Miete und der Wohnungsmiete.

Die Arbeitsgruppe ist daher fächerübergreifend angelegt, wobei alle Arbeitsgruppenmitglieder über das erforderliche Wissen verfügen, um im "Normalfall" umfassend, kompetent und zügig beraten zu können. Daneben verfügen die einzelnen Arbeitsgruppenmitglieder über jeweils unterschiedliches Spezialwissen, das bei Bedarf durch die anderen Mitglieder der Gruppe abgerufen und in die Problemlösung integriert wird. Unser Ziel ist hierbei, über die jederzeitige Abrufbarkeit von Spezialwissen auch komplizierte Fragestellungen effektiv und vor allem schnell zu bearbeiten, gleichzeitig aber für unsere Mandanten die Kontinuität im Hinblick auf den Ansprechpartner ihrer Wahl und ihres Vertrauens so weit wie möglich zu erhalten.

Ansprechpartner:

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