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Vermögensplanung, Vermögensnachfolge und Erbrecht

In den USA ist "Estate Planning" bereits seit Jahrzehnten ein Haupttätigkeitsfeld der anwaltlichen Arbeit. Auch in Europa nimmt das private Vermögen immer mehr zu. Dies führt zu einem immer weiter wachsenden Bedarf nach einer rechtlichen (einschließlich steuerrechtlichen) optimalen Strukturierung für das private Vermögen (z. B. bei Vermögensverwaltungen, Beteiligungen an Kapitalanlagegesellschaften oder für die Gestaltung von Anlagefonds). Mindestens ebenso bedeutend ist der gesamte Bereich der Vermögensnachfolge, ob nun durch üertragung unter Lebenden oder durch erbrechtliche Gestaltungen.

Privates Vermögen muss im In- und Ausland wirksam und Wert erhaltend erworben, veräußert und auf nachfolgende Generationen übertragen werden. Für denkbare Ehescheidungen ist ebenso vorzusorgen wie für den Fall, dass Vermögen auf minderjährige Kinder übergeht. In allen Bereichen gilt es gleichermaßen, die Vorteile auszuschöpfen, die das jeweilige einschlägige Zivil- und Steuerrecht bietet.

Wir beraten und betreuen Sie daher

  • bei der Erarbeitung maßgeschneiderter erbrechtlicher Regelungen, üertragungsverträgen unter Lebenden sowie Eheverträgen, jeweils auch mit Auslandsbezug.
  • bei der Einbringung von Vermögen in Personenhandelsgesellschaften (z.B. GmbH & Co. KG).
  • bei Unternehmensbeteiligungen als Kapitalanlage.
  • bei dem Erwerb von Grundbesitz im Ausland, z.B. in Frankreich, Spanien, Italien oder Griechenland.

Gerne übernehmen wir für Sie u.a.

  • Ihre Vertretung in erbrechtlichen Auseinandersetzungen.
  • Vermögensverwaltungen.
  • Testamentsvollstreckungen, insbesondere auch für minderjährige Kinder oder Kinder, die noch nicht im Berufsleben stehen.

Ansprechpartner:

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