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Umwelt und Planung

Deutschland belegt wieder einen der vorderen Plätze des weltweiten Rankings der OECD für wirtschaftliche Freiheit. Dennoch kann kein bedeutsames Vorhaben ohne die Durchführung eines aufwendigen Genehmigungsverfahrens realisiert werden, und kein Betrieb läuft ohne staatliche üerwachung.

Wir helfen, Ihre Planungsziele als Vorhabenträger und Antragsteller durchzusetzen und Ihren Standort zu sichern. Dabei arbeiten wir bereits seit Jahrzehnten erfolgreich mit technischen Beratern aller Fachrichtungen zusammen. So stellen wir für Sie die Grundvoraussetzung für eine wirtschaftlich erfolgreiche Projektrealisierung sicher: Eine den rechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen entsprechende Beschreibung des Vorhabens, die zudem auf einer fachlich fundierten sowie rechtlich belastbaren Vorprüfung beruht.

Wir beraten Sie nicht nur in bau- und umweltrechtlichen Verfahren, sondern setzen Ihre Interessen auch gerichtlich durch. Allerdings lautet unsere üerzeugung, dass die wirksamste Vertretung Ihrer Interessen sich schon im Vorfeld darauf richten muss, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Projekte präzise, gleichwohl kreativ zu beschreiben und Genehmigungsanträge mit Augenmaß und Nachdruck zum Erfolg zu führen. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind dann oft entbehrlich.

In bauplanungsrechtlichen Verfahren unterstützen wir die öffentliche Hand bei der Entwicklung der satzungsmäßigen und fachplanerischen Grundlagen für Genehmigungsverfahren und für die Gebietsentwicklung. Die in unserer Praxis bereits seit mehreren Jahrzehnten gesammelten Erfahrungen und das seitdem in unserer stark gewachsenen Kompetenzgruppe erworbene Fachwissen ist unseren Mandanten dabei eine wertvolle Hilfe.

Ihre Ansprechpartner:

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