Bank- und Kapitalmarktrecht

Unsere Sozietät bietet juristische Dienstleistungen im gesamten Bereich des öffentlichen und privaten Wirtschaftsrechts an. Unsere Anwältinnen und Anwälte sind stark spezialisiert und in der Regel sind mehrere Kollegen in einem Bereich tätig, so dass ein fachlicher Austausch intern stattfinden kann. An fünf unserer Standorte sind wir überdies auch mit Notarinnen und Notaren vertreten, die alle Bereiche der notariellen Tätigkeiten abdecken.

Um die Effizienz und Qualität unserer Leistungen zu sichern und zu steigern, haben wir zudem überörtliche Kompetenzgruppen gebildet, die sich wichtigen Gebieten besonders annehmen. Die Gruppen sind nicht allein nach rechtlichen Kriterien, sondern nach den für den jeweiligen Sachverhalt erforderlichen Bedürfnissen fächerübergreifend ausgerichtet.

Schwerpunkte

  • Beratung bei notleidenden Kreditengagements
  • Haftung der Anlageberater, Anlagevermittler und Vermögensverwalter
  • Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht
  • Recht der Bank- und Finanzdienstleistungsaufsicht
  • Bürgschaften
  • Verwertung von Sicherheiten
  • Beratung bei Finanzierungen und Konsortialverträgen
  • Bankvertragsrecht einschließlich AGB
  • Zahlungsverkehr, insbesondere Überweisung, Lastschrift oder Kreditkarte
  • Vermögensverwaltung