Compliance

Der Begriff "Compliance" beschreibt eigentlich eine Selbstverständlichkeit, nämlich die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften. In der wirtschaftsrechtlichen Beratung wird damit ein System zur Kontrolle interner und externer Abläufe bezeichnet, das diese Einhaltung im Unternehmen gewährleistet.

Häufig geben ausländische Unternehmen ihren deutschen Tochtergesellschaften Compliance-Richtlinien zur Umsetzung vor, die auf rechtlichen oder praktischen Besonderheiten im Land der Muttergesellschaft basieren. In Deutschland sind diese nicht 1:1 umsetzbar, sondern müssen jeweils an die hiesigen Rahmenbedingungen angepasst werden. Abgesehen davon wird die Notwendigkeit eines Compliance-Systems in deutschen Unternehmen bislang häufig unterschätzt, denn zum Teil ergeben sich auch für Geschäftsführer, Vorstände und Mitarbeiter zivil- oder gar strafrechtliche Haftungsfolgen für Rechtsverstöße im Unternehmen.

Die Kompetenzgruppe bündelt die zivil- und öffentlich-rechtliche Expertise im Bereich Compliance. Wir arbeiten in Teams, die zugeschnitten auf die konkreten Bedürfnisse des Unternehmens gebildet werden. Ein Teamkoordinator steht Ihnen als fester Ansprechpartner zur Verfügung.

Schwerpunkte

  • Tax-Compliance
  • Umwelt-Compliance
  • Arbeitsrechts-Compliance
  • Gesellschaftsrechts-Compliance
  • Kartellrechts-Compliance
  • IT-Compliance
  • IP-Compliance
  • Datenschutz-Compliance
  • Vertriebsrechts-Compliance, inklusive Lieferkettengesetz
  • Korruptions-Compliance
  • Versicherungsrechts-Compliance
  • Produkthaftungs-Compliance
  • Vergaberechts-Compliance
  • Zoll- und Außenwirtschafts-Compliance
  • Ermittlung des konkreten Bedarfs für ein Compliance-System unter Berücksichtigung der vorhandenen Compliance-Kultur
  • Entwicklung von maßgeschneiderten Compliance-Richtlinien (Code of Conduct)
  • Anpassung der von ausländischen Muttergesellschaften vorgegebenen Compliance-Richtlinien an deutsches Recht und besondere Gegebenheiten des deutschen Unternehmens; Abstimmung mit ausländischen Gesellschaften
  • Anpassung von deutschen Compliance-Richtlinien im Hinblick auf deren Geltung bei ausländischen Tochtergesellschaften
  • Prüfung von Vertriebshändlerverträgen auf kartellrechtliche Zulässigkeit
  • Einführung des Compliance-Systems im Unternehmen; Verhandlungen mit dem Betriebsrat
  • Einrichtung einer externen Compliance-Hotline
  • Sensibilisierung und Schulung der Belegschaft in allgemeinen und spezifischen Compliance-Fragen
  • Regelmäßige Kontrolle und ggf. Weiterentwicklung des Compliance-Systems
  • Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Versicherern
  • Abwehr von Produkthaftungsansprüchen
  • Vertretung gegenüber Strafverfolgungs- und sonstigen Behörden
  • Kontakte zu nicht-juristischen Dienstleistern
  • Hinweisgeberschutzrecht