BRANDI Rechtsanwälte.

Dr. Sören Kramer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Standort Detmold
T +49 5231 9857 - 0
F +49 5231 9857 - 50
E soeren.kramer@brandi.net
Fremdsprache: Englisch

vCard

Über Mich

  • Geboren 1968
  • Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld
  • Erstes Staatsexamen 1995
  • Referendariat am Landgericht Detmold
  • Zweites Staatsexamen 1997
  • Zulassung als Rechtsanwalt 1998
  • Promotion zum Dr. jur. 2001
  • Eintritt in die Sozietät 2001
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2003

Kompetenz

Arbeitsrecht

  • Arbeitnehmerdatenschutz
  • Arbeitsstrafrecht
  • Arbeitsverträge
  • Aufhebungsverträge
  • Befristung von Arbeitsverhältnissen
  • Betriebsstilllegungen und Umstrukturierungen
  • Beratung bei der Personalsuche
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebsvereinbarungen
  • Betriebsverfassungsrecht (einschließlich Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften)
  • Arbeitsrechts-Compliance
  • Due Diligence
  • Einigungsstellenverfahren
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Insolvenzarbeitsrecht
  • Internationales Arbeitsrecht
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Kündigungen einschließlich Massenentlassungen
  • M & A
  • Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
  • Rechtsverhältnisse von Geschäftsführern und Vorständen
  • Sozialversicherungsrecht
  • Unternehmensmitbestimmung
  • Umstrukturierung von Unternehmen und Betrieben

Compliance

  • Arbeitsrechts-Compliance
  • Ermittlung des konkreten Bedarfs für ein Compliance-System unter Berücksichtigung der vorhandenen Compliance-Kultur
  • Entwicklung von maßgeschneiderten Compliance-Richtlinien (Code of Conduct)
  • Anpassung der von ausländischen Muttergesellschaften vorgegebenen Compliance-Richtlinien an deutsches Recht und besondere Gegebenheiten des deutschen Unternehmens; Abstimmung mit ausländischen Gesellschaften
  • Anpassung von deutschen Compliance-Richtlinien im Hinblick auf deren Geltung bei ausländischen Tochtergesellschaften
  • Einführung des Compliance-Systems im Unternehmen; Verhandlungen mit dem Betriebsrat
  • Einrichtung einer externen Compliance-Hotline
  • Sensibilisierung und Schulung der Belegschaft in allgemeinen und spezifischen Compliance-Fragen
  • Regelmäßige Kontrolle und ggf. Weiterentwicklung des Compliance-Systems

Veröffentlichungen

Monographie

  • Störer in Robe - Die Zurückweisung von Rechtsanwälten und deren zwangsweise Entfernung aus dem Sitzungssaal, Diss. jur., Detmold 2000

Buchbeiträge

  • Beiträge in Arens/Tepper, Praxishandbuch Gesellschaftsrecht, 2. Auflage 2013
    Kapitel 6 Das Mandat beim Unternehmenskauf- und Verkauf
    § 31 Betriebsübergang und Arbeitsverhältnisse (§ 613a BGB)
    Kapitel 10 Das gesellschaftsrechtliche Mandat bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
    § 55 Beschäftigung von Mitarbeitern deutscher Unternehmen im Ausland
    § 56 Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter im Inland
  • Das gesellschaftsrechtliche Mandat, Arens/Tepper, 1. Auflage, 2007
    Kapitel 6, S. 799 ff.§ 31 Betriebsübergang und Arbeitsverhältnisse (§ 613a BGB)
    Kapitel 10, S. 1065 ff.§ 55 Beschäftigung von Mitarbeitern deutscher Unternehmen im Ausland
    Kapitel 10, S. 1073 ff.§ 56 Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter im Inland

Aufsätze

  • „Weitere Verzögerungen beim Hinweisgeberschutzgesetz“,
    in: Zeitschrift für Vertriebsrecht; ZVertriebsR 2023, Seite 69 - 70

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
  • Deutscher Arbeitsgerichtsverband
  • Rechts- und Steuerausschuss der IHK Lippe zu Detmold
  • Rotary International