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Aktuelle ThemenGewerblicher Rechtsschutz & Wettbewerbsrecht

Neue Gerichtszuständigkeiten in Wettbewerbssachen in NRW

Ende 2020 ist das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) geändert worden. Seither können Wettbewerbsverstöße, die über das Internet begangen werden, nicht mehr bei einem beliebigen Landgericht in Deutschland geltend gemacht werden. Zuständig ist stattdessen in der Regel das Gericht am Ort des Beklagten. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber den Bundesländern allerdings die Möglichkeit eingeräumt, die Wettbewerbssachen bestimmten Spezialgerichten zuzuweisen. Davon hat das Land NRW nunmehr Gebrauch gemacht. Bereits seit dem 01.01.2022 können Klagen aufgrund des UWG nur noch bei den Landgerichten Düsseldorf, Bochum und Köln anhängig gemacht werden. Welches der drei Gerichte zuständig ist, hängt davon ab, in welchem OLG-Bezirk der Beklagte seinen Sitz hat. Das bedeutet, dass selbst größere Landgerichte wie Dortmund, Essen, Münster, Bielefeld oder Bonn ab sofort nicht mehr für UWG-Sachen zuständig sind.

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