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Transparenzregister: Eintragung im Handelsregister reicht nicht mehr aus – wirtschaftlich Berechtigte müssen immer gemeldet werden

Das Geldwäschegesetz hat sich zum 1. August 2021 geändert. Bislang war das Transparenzregister ein Auffangregister, jetzt wird es zum Vollregister. Das bedeutet, dass ab sofort bei Neugründungen von juristischen Personen des Privatrechts sowie eingetragenen Personengesellschaften die Angaben zu dem oder den wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister mitzuteilen sind. Die bisherige Regelung, dass die Eintragung im Handelsregister für viele Fälle, wie z. B. bei einer GmbH, von der Mitteilung an das Transparenzregister befreit hat, ist weggefallen.

Davon betroffen sind insbesondere folgende Rechtsformen: Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaften (UG), Aktiengesellschaften (AG), Europäische Gesellschaften (SE), Genossenschaften (eG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), offene Handelsgesellschaften (oHG), Kommanditgesellschaften (KG – auch GmbH & Co. KG), Partnerschaftsgesellschaften (PartG), eingetragene Vereine (e.V.).

All diese Gesellschaften müssen neben der Handelsregistereintragung eine zusätzliche Mitteilung zur Eintragung beim Transparenzregister machen. Nur bei eingetragenen Vereinen übernimmt die Mitteilung an das Transparenzregister das Vereinsregister automatisch.

Für Gesellschaften, die vor dem 1. August 2021 gegründet worden sind, gibt es Übergangsfristen zur Mitteilung des wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister, und zwar wie folgt:

  • AG, SE, KGaA: 31. März 2022
  • GmbH, eG, Europäische Genossenschaft, PartG: 30. Juni 2022
  • In allen anderen Fällen (z. B. oHG, KG, Stiftungen): 31. Dezember 2022

Die Mitteilungen an das Transparenzregister können elektronisch über www.transparenzregister.de vorgenommen werden. Die Angaben müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden.

Falls Sie zu der Mitteilung an das Transparenzregister weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, helfen wir gern. Bitte wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner(innen) in unserem Haus.

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