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WhatsApp: Aufsichtsbehörde verhängt Bußgeld von 225 Mio. Euro

Die irische Aufsichtsbehörde hat erstmals unter Geltung der DSGVO ein relevantes Bußgeld gegen ein Unternehmen aus ihrem Zuständigkeitsbereich verhängt, wenn auch nur notgedrungen. In der Vergangenheit wurde die irische Aufsichtsbehörde bereits scharf dafür kritisiert, dass sie nicht mit der notwendigen Entschlossenheit gegen Unternehmen vorgehen würde, die ihren Sitz in Irland haben und es mit der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vorgeblich nicht so genau nehmen. Misslich ist die Situation dadurch, dass zahlreiche große amerikanische IT-Konzerne sich dafür entschieden haben, ihr Europageschäft aus Irland zu steuern. Fast alle namhaften amerikanischen IT-Konzerne wie Microsoft, Facebook und Google haben sich in Irland niedergelassen und unterliegen damit der irischen Aufsichtsbehörde. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ist dabei nach dem sogenannten „One-Stop-Shop“ vorgesehen, dass eine federführende Aufsichtsbehörde bestimmt wird, typischerweise die für die Hauptniederlassung in der EU zuständige Behörde.

Seit 2018 hat die irische Aufsichtsbehörde gegen WhatsApp ermittelt, vor allem bezogen auf die Auswertung von Nutzerdaten, die Weitergabe von Informationen an Facebook als Mutterkonzern und die Information der Betroffenen über die relevanten Datenverarbeitungsvorgänge. Zur Untersuchung wurde von der Aufsichtsbehörde ein „Investigator“ bestimmt, auf dessen Erkenntnisse sich die Entscheidung der Aufsichtsbehörde stützen sollte. Nach einer Verfahrensdauer von zwei Jahren kam die Aufsichtsbehörde zu dem Ergebnis, dass es einige Datenschutzverstöße gegeben hätte, die ein Bußgeld bis maximal 50 Mio. Euro rechtfertigen könnten. Nach den datenschutzrechtlichen Vorgaben hatte sich die irische Aufsichtsbehörde vor ihrer endgültigen Entscheidung mit den weiteren betroffenen Aufsichtsbehörden abzustimmen, unter anderem auch mit den deutschen Behörden. Zahlreiche Behörden haben in diesem Zuge das Vorgehen der irischen Aufsichtsbehörde als nicht streng genug angesehen und Einwände gegen das beabsichtigte Vorgehen erhoben. Nachdem keine Einigung herbeigeführt werden konnte, erfolgt gem. Art. 65 DSGVO die Streitbeilegung durch den europäischen Datenschutzausschuss EDPB, der jetzt seine Entscheidung vorgelegt hat. Der europäische Datenschutzausschuss ist dabei sehr weitgehend den Einwänden der verschiedenen anderen Aufsichtsbehörden gefolgt und hat verbindlich die irische Aufsichtsbehörde angewiesen, unter Berücksichtigung der mitgeteilten Hinweise deutlich mehr Punkte gegenüber WhatsApp zu beanstanden und zugleich ein deutlich höheres Bußgeld festzusetzen. Die irische Aufsichtsbehörde hat sich letztlich dieser Vorgabe gefügt, zumal verfahrensrechtlich ohnehin keine andere Möglichkeit vorgesehen ist. In der eigenen Stellungnahme weist die irische Aufsichtsbehörde dann auch ausdrücklich darauf hin, dass die Entscheidung vor dem Hintergrund der Vorgaben des EDPB ergangen ist.

WhatsApp hat – wenig überraschend – schon mitgeteilt, dass das jetzt verhängte Bußgeld unangemessen sei, weil erhebliche Anstrengungen zur Einhaltung der rechtlichen Anforderungen unternommen worden seien. Alleine wegen der Höhe des Bußgeldes ist zu erwarten, dass WhatsApp eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung veranlasst. Bereits in der Vergangenheit stand WhatsApp in der Kritik, unter anderem wegen der Zusammenführung und Auswertung der Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen, was auch kartellrechtlich fragwürdig war bzw. ist.

Interessant für den weiteren Verfahrensverlauf dürfte vor allem die Frage sein, wie vehement die irische Aufsichtsbehörde das von ihr verhängte Bußgeld verteidigen wird, das sie so eigentlich gar nicht verhängen wollte und ihr letztlich durch den EDPB aufgezwungen wurde. Es ist nicht völlig auszuschließen, dass sich auch unter der DSGVO das Problem fortsetzt, das selbst bei einheitlichen Rechtsgrundlagen innerhalb der europäischen Union die tatsächliche Rechtsdurchsetzung von Mitgliedsstaat zu Mitgliedsstaat unterschiedlich gehandhabt wird. Im Interesse einheitlicher Standards bleibt zu wünschen, dass in der Sache möglichst zügig eine rechtskräftige Entscheidung ergeht.

Über das gegen WhatsApp verhängte Bußgeld haben wir zuerst in unserem Datenschutz-Newsletter für September 2021 berichtet.

Autoren

  • Dr. Sebastian Meyer LL.M.

    Rechtsanwalt und Notar mit Amtssitz in Bielefeld

    Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

    Datenschutzauditor (TÜV)


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