Dr. Sebastian Huck referierte zum Thema: Das Bauvertragsrecht 2018 – Honorar und Haftung
Zum 01.01.2018 ist das neue Bauvertragsrecht in Kraft getreten. Erstmalig in der 118 jährigen Geschichte des BGB wurde der Architekten- und Ingenieurvertrag über die §§ 650p – 650t BGB im Gesetz manifestiert. Zugleich sind zahlreiche neue Regelungen zu den praxisrelevanten Themenkomplexen Abschlagrechnungen, Fälligkeit der Schlussrechnung, fiktive Abnahme und gesamtschuldnerische Haftung des Planers eingeführt worden. Darüber finden sich nunmehr im BGB eigene Regelungen zum Bauvertrag und zum Umgang mit Verbrauchern.
Im Rahmen dieses Seminars erlernten die Teilnehmer mit starkem Praxisbezug, was in Bezug auf Planer- und Bauverträge zu beachten ist, um Honorar zu optimieren und Haftung zu minimieren. Die Referenten berichteten darüber hinaus über ihre eigenen Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis mit dem neuen Bauvertragsrecht.
Themen
1. Überblick über das neue Bauvertragsrecht
2. BGB vs. VOB/B
3. Der neue allgemeine Teil
- Neues zur Abschlagsrechnung
- Die fiktive Abnahme
4. Der Bauvertrag
- Definition und Anwendungsbereich
- Umgang mit Nachträgen
- Das Einstweilige Verfügungsverfahren
5. Der Architekten- und Ingenieurvertrag
- Definition und Anwendungsbereich
- Das Zwei – Stufen – Modell
- Das Recht zur Teilabnahme
- Neues zur gesamtschuldnerischen Haftung
6. Der Verbraucherbauvertrag