Seit dem 1. Dezember 2021 sind die neuen Regelungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) in Kraft. Die Neufassung sieht beispielsweise strengere Begrenzungen für den Schadstoffausstoß von immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen, neu aufgenommene Anlagen, Regelungen zum Schutz von Anwohner:innen oder die Aufnahme von Vollzugsempfehlungen so genannter BVT-Schlussfolgerungen vor. Bundesweit sind rund 50.000 Anlagen und damit viele Produktionsprozesse und Branchen betroffen.
Beleuchtet wurde die neue TA Luft aus verschiedenen Blickwinkeln. Zunächst erläuterte Prof. Dr. Martin Dippel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbH, Paderborn, die wesentlichen Aspekte der gesetzlichen Änderungen.
Dr. Axel Knörr, Leiter Umwelt, Pfleiderer Deutschland GmbH, ging auf die betrieblichen Auswirkungen ein.
Die behördliche Sichtweise skizzierte Franziska Follmann, Bezirksregierung Detmold, Dezernat 53, Immissionsschutz - Anlagenüberwachung.