Online-Veranstaltung
Unabhängig vom Alter kann die spätere Lebenswirklichkeit von der eigenen früheren Planung abweichen, sei es weil z. B. die eigene Ehe scheitert, man aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr selbst handeln kann oder unerwartet verstirbt. Vor derartigen Herausforderungen sind auch Unternehmer nicht geschützt. Bei ihnen kommt vielmehr regelmäßig noch der Wunsch hinzu, auch das eigene Unternehmen zu schützen. Wege, wie dieser Schutz – gerade, aber nicht nur – in jungen Jahren erreicht werden kann, soll die Veranstaltung aufzeigen.
Dazu wurde zunächst beleuchtet, was aus Sicht der Gesellschaft passiert, falls ein Unternehmer verstirbt, und welche gesellschaftsrechtlichen Stellschrauben es gibt, um nach dem Tod eines Unternehmers unerwünschte Einflüsse auf die Gesellschaft zu vermeiden. Daran schloss sich der Vortrag an, welche Möglichkeiten Unternehmern bei Eheverträgen zur Verfügung stehen, um insbesondere das eigene Vermögen zu schützen und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Der anschließende Vortrag erläuterte den Gebrauch von Vorsorgevollmachten in persönlichen sowie vermögensrechtlichen Angelegenheiten mit einem besonderen Augenmerk auf Vollmachten im Zusammenhang mit Unternehmensbeteiligungen. Abschließend wurden Möglichkeiten präsentiert, wie man den Vermögensübergang nach dem eigenen Tod gestalten kann, und dabei verschiedene Konstellationen (etwa ledige, verheiratete und geschiedene Erblasser, Patchworksituationen) ins Auge genommen.
14:00 Uhr Begrüßung
14:10 Uhr Was passiert, wenn ein Gesellschafter stirbt?
- Referent
14:30 Uhr Gestaltungsmöglichkeiten bei Eheverträgen – Kühler Kopf in Herzenssachen
- Referentin
15:00 Uhr Pause
15:30 Uhr Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen in jungen Jahren
- Referentin
15:50 Uhr Testamente – auch schon für junge Unternehmer?!
- Referent
16:10 Uhr Schlussbesprechung
16:20 Uhr Ende der Veranstaltung
Am Vormittag fand der 3. BRANDI Datenschutzrechtstag unserer Kompetenzgruppe IT & Datenschutz statt.
Ihre Kompetenzgruppe Vermögensplanung, Vermögensnachfolge und Erbrecht