Frau Dr. Sandra Vyas und Herr Dr. Christoph Worms referierten am 25. April 2023 bei der IHK zum Thema Mobiles Arbeiten im Ausland – Arbeitsrechtliche und Sozialversicherungsrechtliche Aspekte.
Immer mehr ArbeitnehmerInnen arbeiten im Homeoffice. Dabei fragen sich viele von ihnen, ob sie ihr Homeoffice auch ins Ausland verlegen können. Also schnell den Laptop schnappen und ab ins nächste Flugzeug? So einfach ist es nicht. Denn der Arbeitgeber bestimmt den Arbeitsort, nicht der Arbeitnehmer.
Und selbst wenn der Chef einverstanden ist oder es sogar vorschlägt, müssen unterschiedliche Aspekte und gesetzliche Regelungen beachtet werden. Eine detaillierte Einzelfallprüfung ist meistens unumgänglich, denn möglicherweise wird eine steuerpflichtige Betriebsstätte des Unternehmens im jeweiligen Ausland damit begründet.
Im Rahmen der Veranstaltung erklärten Anwälte, was der Arbeitgeber beim „Homeoffice im Ausland“ beachten und welche länderspezifischen Anforderungen es gibt, dies am Beispiel Spanien und Dänemark.
Unternehmensvertreter aus Ostwestfalen berichteten aus der bisherigen Praxis.