Luxemburg/Düsseldorf/Bielefeld, 29.07.2019: Der Europäische Gerichtshof hat die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW bestätigt, wonach der Betreiber einer Internetseite, der auf seiner Homepage den "Gefällt mir"-Button von Facebook einbindet, gemeinsam mit Facebook für die damit einhergehende Datenverarbeitung verantwortlich ist. Eine Einbindung ist daher nur dann möglich, wenn der Nutzer der Internetseite zuvor hinreichend aufgeklärt wurde und sein Einverständnis gegeben hat. Dr. Sebastian Meyer hat die Verbraucherzentrale NRW erfolgreich in dem Verfahren vor dem EuGH sowie in den Vorinstanzen vertreten.
Die Pressemitteilung zu der Entscheidung finden Sie hier.