• Kommentar: Handbuch Datenschutz

    Im Verlag LexisNexis ist pünktlich zum einjährigen Jubiläum der DSGVO das Handbuch „Datenschutz – Recht und Praxis“ erschienen. Gemeinsam mit Dr. Laura Schulte ist Dr. Sebastian Meyer Verfasser des Kapitels „International“, das sich mit der rechtlichen Absicherung des Datentransfers befasst.
     
    Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Buchbeitrag: Handbuch Erbengemeinschaft

    Im C.H. Beck Verlag ist das Handbuch Erbengemeinschaft (Hrsg.: Wetzel / Odersky / Götz) erschienen.
     
    Dr. Daniel Kollmeyer ist Verfasser der Kapitel "§ 28 Auskunft und Rechnungslegung", "§ 29 Nachlassforderungen, §§ 2039, 2040 Abs. 2 BGB", sowie "§ 30 Surrogation von Rechten und Gegenständen, § 2041 BGB".
     
    Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Neues aus dem BRANDI Team

    Dr. Carsten Christophery aus dem Team BRANDI Gütersloh ist jetzt auch als Steuerberater für Sie da.

  • Kommentar: Handbuch „Moderecht“

    Im C.H. Beck Verlag ist das Handbuch „Moderecht“ (Herausgeber: Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster) erschienen.
     
    Dr. Carsten Hoppmann ist Verfasser der Kapitel „Markenrecht“ sowie „Patentrecht“.
    Rebecca Ganz ist Verfasserin des Kapitels „Ergänzender lauterkeitsrechtlicher Leistungsschutz“.
     
    Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Nah dran

    Was uns mit unseren Mandanten verbindet.

    Mehr über BRANDI Rechtsanwälte erfahren Sie hier.

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  • Apple muss Erben Zugang zur iCloud gewähren

    Bielefeld/Münster, 24.04.2019: BRANDI setzt Zugang zur Apple iCloud durch / Landgericht Münster stärkt Recht am digitalen Nachlass.

    Artikel im Handelsblatt

  • Informationen zum Datenschutz l Mai 2019

    In der Mai-Ausgabe unseres Datenschutz-Newsletters finden sich zahlreiche aktuelle Beiträge; das Schwerpunktthema der aktuellen Ausgabe ist: Unwirksamkeit der Datenschutzerklärung von Google, KG Berlin, Urteil vom 21.03.2019, Az. 23 U 268/13

  • Hier geht es zum BRANDI Report für April 2019

    Unseren Mandantenrundbrief für April 2019 können Sie hier herunterladen.  


    Mitgewirkt haben unsere Kompetenzgruppen Gewerblicher Rechtsschutz & IT-RechtÖffentliches Recht sowie Privates Baurecht, Immobilienplanung und -errichtung.

  • Jetzt um ein Deutschlandstipendium in OWL bewerben!

    Die Stiftung Studienfonds OWL fördert Studierende mit 3.600 Euro pro Jahr. Abiturientinnen, Abiturienten und Studierende aufgepasst: Bis zum 6. Mai 2019 können sich Studierende und Studieninteressierte für ein Deutschlandstipendium der Stiftung Studienfonds OWL bewerben.

    Weitere Informationen finden Sie hier.