Dr. Anne-Louise Schümer hält an der Umweltakademie Fresenius am 19.06.2024 um 12:40 Uhr einen Vortrag zu dem Thema:
Strafrechtliche Haftung von Umweltbeauftragten
Die Themen
- Grundprinzipien der strafrechtlichen Verantwortlichkeit
- Strafrechtliche Haftung des Umweltbeauftragten
- Nur Betriebsbeauftragter, auch Betriebsbeauftragter
Der Vortrag ist Teil der Gesamtveranstaltung "13. Umweltakademie Fresenius-Fachtagung - Fortbildung für Mehrfachbeauftragte" am 18. und 19. Juni 2024 in Düsseldorf.
Veranstaltungsort
Novotel Düsseldorf City West
Niederkasseler Lohweg 179
40547 Düsseldorf
Weitere Informationen zur Veranstaltung & Anmeldung
per Internet:
www.umweltakademie-fresenius.de/mehrfachbeauftragte
per E-Mail: anmeldung@umweltakademie-fresenius.de
Hotline: +49 231 75896-50
Per Post:
Umweltakademie Fresenius
Alter Hellweg 46
44379 Dortmund
Veranstalter
Umweltakademie Fresenius
Die Umweltakademie Fresenius ist ein Geschäftsbereich der Akademie Fresenius und seit 30 Jahren Ihr Ansprechpartner im Umwelt- und Qualitätsmanagement. Führungskräfte im betrieblichen Umweltschutz schätzen die Seminare und Fachtagungen aufgrund ihrer Praxisnähe und Aktualität. Im Mittelpunkt steht die exakte Information anhand von Praxisbeispielen, die intensiv mit den Teilnehmern analysiert und diskutiert werden. Die Akademie Fresenius ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Carl Remigius Fresenius Education Group, einer der größten privaten und unabhängigen Bildungsgruppen in Deutschland, und von SGS Institut Fresenius, einem der bedeutendsten deutschen Anbieter für chemische Laboranalytik.
Wen treffen Sie auf dieser Tagung?
- Mitarbeitende aus Umwelt-, Qualitäts-, Sicherheits-und Arbeitsschutzabteilungen
- Betriebliche Umweltbeauftragte, d.h. Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, Gewässerschutz- und Abfallbeauftragte
- Mitarbeitende der Rechtsabteilungen aus der produzierenden Industrie
- Umweltgutachter, Unternehmensberater und Kanzleien mit dem Fokus auf betrieblichem Umweltschutz
Fortbildungsnachweis
Die Tagung ist bundesweit staatlich anerkannt als Fortbildungsveranstaltung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte! Diese ist alle zwei Jahre gesetzlich gefordert. Sie erhalten am Ende der Tagung ein anerkanntes Zertifikat Ihrer Fortbildung zum Erhalt Ihrer Fachkunde im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV. Gewässerschutzbeauftragte erhalten ebenfalls eine Teilnahmebescheinigung zum Nachweis der Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung.
Aufrechterhaltung der Fachkunde für den Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 9 Abs. 2 der Abfallbeauftragtenverordnung:
Hierfür ist der Besuch von allen 3 Veranstaltungstagen erforderlich. Die Teilnehmenden erhalten ein bundesweit gültiges Teilnahmezertifikat über ihre alle 2 Jahre geforderte Fortbildung.