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Strafrechtliche Haftung von Umweltbeauftragten | Präsenzveranstaltung am 19.06.2024

Dr. Anne-Louise Schümer hält an der Umweltakademie Fresenius am 19.06.2024 um 12:40 Uhr einen Vortrag zu dem Thema:

Strafrechtliche Haftung von Umweltbeauftragten

Die Themen

  • Grundprinzipien der strafrechtlichen Verantwortlichkeit
  • Strafrechtliche Haftung des Umweltbeauftragten
  • Nur Betriebsbeauftragter, auch Betriebsbeauftragter

Der Vortrag ist Teil der Gesamtveranstaltung "13. Umweltakademie Fresenius-Fachtagung - Fortbildung für Mehrfachbeauftragte" am 18. und 19. Juni 2024 in Düsseldorf.

 

Veranstaltungsort

Novotel Düsseldorf City West

Niederkasseler Lohweg 179

40547 Düsseldorf

 

Weitere Informationen zur Veranstaltung & Anmeldung

 

per Internet:

www.umweltakademie-fresenius.de/mehrfachbeauftragte

per E-Mail: anmeldung@umweltakademie-fresenius.de

Hotline: +49 231 75896-50

 

Per Post:

Umweltakademie Fresenius

Alter Hellweg 46

44379 Dortmund

 

Veranstalter

Umweltakademie Fresenius

Die Umweltakademie Fresenius ist ein Geschäftsbereich der Akademie Fresenius und seit 30 Jahren Ihr Ansprechpartner im Umwelt- und Qualitätsmanagement. Führungskräfte im betrieblichen Umweltschutz schätzen die Seminare und Fachtagungen aufgrund ihrer Praxisnähe und Aktualität. Im Mittelpunkt steht die exakte Information anhand von Praxisbeispielen, die intensiv mit den Teilnehmern analysiert und diskutiert werden. Die Akademie Fresenius ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Carl Remigius Fresenius Education Group, einer der größten privaten und unabhängigen Bildungsgruppen in Deutschland, und von SGS Institut Fresenius, einem der bedeutendsten deutschen Anbieter für chemische Laboranalytik.

 

Wen treffen Sie auf dieser Tagung?

  • Mitarbeitende aus Umwelt-, Qualitäts-, Sicherheits-und Arbeitsschutzabteilungen
  • Betriebliche Umweltbeauftragte, d.h. Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, Gewässerschutz- und Abfallbeauftragte
  • Mitarbeitende der Rechtsabteilungen aus der produzierenden Industrie
  • Umweltgutachter, Unternehmensberater und Kanzleien mit dem Fokus auf betrieblichem Umweltschutz

 

Fortbildungsnachweis

Die Tagung ist bundesweit staatlich anerkannt als Fortbildungsveranstaltung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte! Diese ist alle zwei Jahre gesetzlich gefordert. Sie erhalten am Ende der Tagung ein anerkanntes Zertifikat Ihrer Fortbildung zum Erhalt Ihrer Fachkunde im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV. Gewässerschutzbeauftragte erhalten ebenfalls eine Teilnahmebescheinigung zum Nachweis der Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung.

Aufrechterhaltung der Fachkunde für den Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 9 Abs. 2 der Abfallbeauftragtenverordnung:
Hierfür ist der Besuch von allen 3 Veranstaltungstagen erforderlich. Die Teilnehmenden erhalten ein bundesweit gültiges Teilnahmezertifikat über ihre alle 2 Jahre geforderte Fortbildung.