Privates Baurecht, Immobilienplanung und -errichtung

Die Entwicklung und Realisierung von Bauvorhaben bringt vielfältige Herausforderungen mit sich. Das Zusammenwirken einer Vielzahl von Beteiligten sowie der Wunsch nach maximaler Qualität bei zugleich immer höher werdenden Ansprüchen an Zeit- und Kostenminimierung sind risiko- und konfliktträchtig.

Ziel und Anspruch der Kompetenzgruppe „Privates Baurecht, Immobilienplanung und –errichtung“ ist es, durch eine rechtssichere Vorbereitung und Strukturierung der Planungs- und Bauphase Konflikten vorzubeugen und Risiken zu minimieren. Dank langjähriger Erfahrung in verschiedenen Branchen zeigen wir individuelle und praxisgerechte Lösungen für Hoch- und Tiefbauprojekte ebenso auf wie für Vorhaben im Bereich des Anlagenbaus.

Für Auftraggeber, Unternehmer und Planer übernehmen wir die Ausarbeitung und Verhandlung von Vertragsunterlagen sowie die Vorbereitung von Vergabeverfahren ebenso wie die projektbegleitende Rechtsberatung während der Umsetzung und Nutzung der Bauvorhaben. Die Interessen unserer Mandanten vertreten wir außergerichtlich und gerichtlich bundesweit.

Wir haben den Lebenszyklus eines Projektes im Auge. Beginnend mit der Standortplanung, über den Erwerb, die Errichtung oder Sanierung einer Immobilie sowie die gewerbliche Nutzung und die Veräußerung des Grundeigentums stehen Ihnen speziell ausgebildete Ansprechpartner zur Verfügung. In fächerübergreifenden Teams bieten wir Lösungen für bauordnungsrechtliche Fragestellungen ebenso an wie für solche aus dem gewerblichen und privaten Mietrecht.

Schwerpunkte

Privates Baurecht

  • Projektbegleitende Rechtsberatung
  • Vertragsgestaltung und -prüfung (Einheitspreisverträge, Pauschalpreisverträge, GMP-Modelle, Generalunternehmerverträge, Generalübernehmerverträge, Bauträgerverträge)
  • Nachtragsprüfung und -abwicklung
  • Entwerfen von Musterschreiben nach VOB
  • Durchsetzung von Werklohnansprüchen
  • Durchsetzung/Abwehr von Mängelansprüchen
  • Risikoeinschätzung und Bewertung mit Handlungsempfehlung
  • Begleitung außergerichtlicher Auseinandersetzungen und Verhandlungen
  • Prozessführung

Architekten- und Ingenieurrecht

  • Vertragsgestaltung und -prüfung (Architektenverträge, Ingenieurverträge, Generalplanerverträge, Projektsteuerverträge)
  • Klärung des geschuldeten Leistungsumfangs des Architekten bzw. Ingenieurs
  • Beratung bei der Erstellung der Honorarschlussrechnung
  • Durchsetzung von Honoraransprüchen
  • Beratung und Vertretung in haftungsrechtlichen Streitigkeiten

Anlagenbau

  • Vertragsgestaltung und Prüfung von Anlagenbauverträgen
  • Durchsetzung von Vergütungsansprüchen
  • Durchsetzung sowie Abwehr von Mängelansprüchen

Bauvergaberecht

  • Konzipierung und Erstellung der Vergabe- und Vertragsunterlagen bei Bau- und Planungsvergaben
  • Verfassen von Bekanntmachungen
  • Beantwortung von Bieterfragen
  • Erstellung einer Bewertungsmatrix
  • Verfahrensdokumentation
  • Vertretung in Vergabenachprüfungsverfahren
  • Abfassung von Verfahrensrügen, Begleitung von Bietergesprächen und Angebotsaufklärung

Immobilienrecht

  • Unterstützung und juristische Strukturierung im Rahmen einer Projektentwicklung
  • Prüfen und Verhandeln von Immobilienkaufverträgen
  • Projektentwicklungsverträge
  • Verwalter- und (Facility)Managementverträge
  • Durchsetzung/ Abwehr von Mängelansprüchen