Dr. Christoph Rempe

Bundesgerichtshof bestätigt: Preiserhöhung für Prime-Mitgliedschaft war rechtswidrig

Verbraucherzentrale NRW setzt sich mit BRANDI gegen Amazon durch / Amazon drohen hohe Rückforderungen

Karlsruhe/Düsseldorf/Bielefeld, 01.10.2026: Die Preiserhöhung für die Mitgliedschaft bei Amazons Angebot Prime im Sommer 2022 war rechtswidrig. Denn die Preiserhöhungsklausel, auf die sich der Internet-Versandhändler Amazon dabei stützte, ist unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Revisionsverfahren entschieden (Urteil vom 01.10.2026, Az.: III ZR 205/25). Der III. Zivilsenat des BGH bestätigte damit das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom Oktober 2025 (Urteil vom 30.10.2025, Az.: I-20 U 19/25). 

Die Karlsruher Richter machten deutlich, dass die Klauseln, auf die sich Amazon bei der Erhöhung der Gebühren gestützt hatte, unwirksam seien, weil ihnen nicht hinreichend deutlich zu entnehmen ist, welche Rechte den Kunden im Zusammenhang mit einer Preiserhöhung zustehen. Die Intransparenz der Regelungen führe zu einer unangemessenen Benachteiligung auf Seiten der Nutzer und damit zur Unwirksamkeit der Bestimmungen.

„Kunden von Internet-Dienstleistern müssen höhere Preise nicht einfach hinnehmen. Verbraucher sind in Deutschland wirksam gegen intransparente Vertragsänderungen geschützt. Auf Amazon kommen jetzt erhebliche Rückforderungen zu. Kunden sollten sich der Sammelklage der Verbraucherzentrale anschließen. Die Erfolgsaussichten der Klage haben mit der heutigen Entscheidung des BGH nochmals Rückenwind erhalten“, erklärt BRANDI-Partner Dr. Christoph Rempe, der die Verbraucherzentrale NRW im Verfahren gegen Amazon in allen Instanzen beraten und vertreten hat.

Gegen die Amazon EU S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geklagt und nun in allen drei Instanzen Recht bekommen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale NRW haben die Kunden von Prime bislang bei jährlicher Zahlung insgesamt bis zu 62,70 Euro zu viel gezahlt, bei monatlicher Zahlung bis zu 28,00 Euro. Auf Amazon könnten daher in Deutschland Erstattungsforderungen im dreistelligen Millionenbereich zukommen. Die Verbraucherzentrale NRW hat vor diesem Hintergrund im Dezember 2025 beim Oberlandesgericht Hamm eine Abhilfeklage gegen Amazon eingereicht, der sich Geschädigte anschließen können (Az.: I-13 VKl 1/25).

Die Verbraucherzentrale NRW wurde in dem wettbewerbsrechtlichen Verfahren von einem Team der Kanzlei BRANDI Rechtsanwälte unter Federführung des Bielefelder Partners Dr. Christoph Rempe umfassend rechtlich beraten und vertreten. Vor dem BGH wurde die Verbraucherzentrale von BGH-Anwalt Peter Wassermann vertreten. BRANDI betreut die Verbraucherzentrale NRW seit vielen Jahren umfassend in wettbewerbsrechtlichen Verfahren. BRANDI vertritt die Verbraucherzentrale NRW auch im Rahmen der Verbandsklage gegen Amazon.

Auf Seiten der Verbraucherzentrale NRW wurde das Verfahren von Iwona Husemann, Alina Baumann und Felix Flosbach begleitet.

Berater Verbraucherzentrale NRW

BRANDI Rechtsanwälte, Bielefeld
Dr. Christoph Rempe, Partner (Federführung Wettbewerbsrecht, IT-Recht)
Dr. Carina Thull, Associate (Wettbewerbsrecht)

RA Wassermann, Ettlingen
Peter Wassermann, Partner

Inhouse Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf
Iwona Husemann, Rechtsreferentin
Alina Baumann, Syndikusrechtsanwältin
Felix Flosbach, Syndikusrechtsanwalt

Berater Amazon

Unverzagt Rechtsanwälte Hamburg
Dr. Ulrich Börger, Partner

Winter | Thürk, Karlsruhe
Dr. Thomas Winter

Bundesgerichtshof (III. Zivilsenat)

Vors. Richter am BGH Dr. Herrmann
Richter am BGH Prof. Dr. Kessen
Richter am BGH Dr. Herr
Richter am BGH Liepin
Richter am BGH Dr. Ostwaldt

Ansprechpartner:

Dr. Christoph Rempe, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht), Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Partner
Tel.: +49 (5 21) 9 65 35-875
E-Mail: christoph.rempe@brandi.net

Pressekontakt:

Matthias Struwe
Tel.: +49 (7 61) 137 62-21
E-Mail: m.struwe@eyecommunications.de

Über BRANDI Rechtsanwälte

BRANDI Rechtsanwälte ist eine der führenden mittelständischen Wirtschaftskanzleien in Westfalen und Hannover mit Standorten in Bielefeld, Detmold, Gütersloh, Hannover, Paderborn und Minden sowie mit Kooperationsbüros in Paris und Peking. Über 100 Rechtsanwälte, von denen 26 auch Notare sind, beraten Unternehmen auf allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts und des öffentlichen Rechts. BRANDI ist Mitglied des internationalen Netzwerks PANGEA NET. Weitere Informationen über BRANDI Rechtsanwälte im Internet unter www.brandi.net.