Wie gewohnt berichten wir in der September-Ausgabe unseres Datenschutz-Newsletters über aktuelle datenschutzrechtliche Themen, darunter die Entscheidung des BGH zur namentlichen Nennung des Datenschutzbeauftragten, die Entscheidung des VG Stuttgart zum Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO wegen der Veröffentlichung von Gesundheitsdaten, die Entscheidung des VG Ansbach zum Anspruch auf Einschreiten gegen die Datenschutzbehörde, das Bußgeld der niederländischen Aufsichtsbehörde gegen Uber i.H.v. 290 Mio. Euro sowie zwei weitere Bußgeldentscheidungen der spanischen Aufsichtsbehörde. In unserem Schwerpunktthema berichten wir über das Thema „Verwendung von auf KI-Systemen basierenden Chatbots“.
