In der November-Ausgabe unseres Datenschutz-Newsletters befassen wir uns wie gewohnt mit aktuellen datenschutzrechtlichen Themen, unter anderem mit zwei Vorabentscheidungsersuchen des BGH vor dem EuGH sowie einer Entscheidung des BGH aus dem September 2025, in denen sich etwa die Frage stellte, ob die von einem Betroffenen selbst provozierten Datenschutzverstöße einen Anspruch auf Ersatz von immateriellen Schäden aus der DSGVO auslösen können, oder ob die DSGVO die zivilprozessuale Anwaltspflicht vor den Land- und Oberlandesgerichten ausnahmsweise aufhebe. Ferner berichten wir von einer Entscheidung des OLG Stuttgarts, in der das Gericht präzisierte, was unter dem Begriff „kostenlos“ nach § 3 Abs. 3 UWG i.V.m. Nr. 20 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG zu verstehen ist, sowie von zwei unterschiedlichen landgerichtlichen Entscheidungen (LG München I und LG Koblenz) zu datenschutzrechtlichen Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen. Zusätzlich blicken wir auf zwei Mitteilungen der Datenschutzbehörden (EDSA und DSK) aus dem Oktober 2025 und beschäftigen uns in unserem Schwerpunktthema mit der Frage, unter welchen Bedingungen Unternehmen Online-Meetings mithilfe von Software aufzeichnen dürfen.
