Bundesgerichtshof: Bewertungsportale dürfen Beiträge filtern

Das Bewertungsportal Yelp darf die Urteile seiner Nutzer filtern und gewichten. Wenn der Betreiber das kenntlich macht ist die Praktik rechtens, urteilte jetzt der BGH. Das Grundsatzurteil betrifft auch Wettbewerber.

Dr. Sebastian Meyer hat sich mit seinem Gastbeitrag in der WirtschaftsWoche vom 27.01.2020 ausführlicher mit der Entscheidung auseinander gesetzt.