Das Bewertungsportal Yelp darf die Urteile seiner Nutzer filtern und gewichten. Wenn der Betreiber das kenntlich macht ist die Praktik rechtens, urteilte jetzt der BGH. Das Grundsatzurteil betrifft auch Wettbewerber.


Das Bewertungsportal Yelp darf die Urteile seiner Nutzer filtern und gewichten. Wenn der Betreiber das kenntlich macht ist die Praktik rechtens, urteilte jetzt der BGH. Das Grundsatzurteil betrifft auch Wettbewerber.