BRANDI Notarinnen und Notare

Immobilienkauf und –verkauf

Sie möchten ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück kaufen oder verkaufen.

Wir helfen Ihnen gern!

Sie möchten einen Immobilien-Kaufvertrag beurkunden lassen.

Dazu brauchen wir zunächst ein paar wichtige Informationen von Ihnen, damit wir einen korrekten Kaufvertrag vorbereiten können. Den Entwurf des Kaufvertrags bekommen beide am Kaufvertrag beteiligten Seiten, also Käufer und Verkäufer, ausformuliert per E-Mail oder Post. Diesen Kaufvertragsentwurf benötigt auch in der Regel die Bank des Käufers für die Finanzierung. 

Damit wir einen Kaufvertragsentwurf vorbereiten können, brauchen wir zwingend einige Informationen von Ihnen:

  • Was genau wird verkauft (Verkaufsgegenstand, Grundbuch)
  • Wie hoch ist der Kaufpreis?
  • Wer ist Käufer (Personalausweis)? 
  • Wer ist Verkäufer (Personalausweis)?

Was ist noch vereinbart (Wird Inventar übernommen? 

In der Regel erhalten Sie den Entwurf des Kaufvertrags innerhalb weniger Tage nach dem Eingang der vollständigen Informationen.

Sie prüfen dann den Kaufvertragsentwurf und melden sich bei uns, wenn Fragen oder Unklarheiten bestehen. Wir sind für Sie da!

Online-Formulare

Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Sie können hierfür gerne unser Online-Formular verwenden.

Immobilienkauf Online-Formular

Da war noch was…!

Schnell ist gut, aber es muss auch passen. Gerade bei Geschäften mit hohem Wert wie Immobilienkäufe ist Sorgfalt Pflicht. Und es gibt eine Reihe von zwingenden Formalien zu beachten, an die auch wir gebunden sind. Wir arbeiten gemeinsam mit Ihnen daran, den Kaufvertrag so schnell wie möglich vorzubereiten.

Wenn der Kauf von einer Bank finanziert wird, erhalten Sie von der Bank nach dem Abschuss des Darlehensvertrages Unterlagen, die die notwendigen Sicherheiten (z.B. Grundschuld) betreffen. Bitte reichen Sie uns diese Unterlagen rechtzeitig ein, dann kann alles in einem Termin erledigt werden.

Wenn Sie Privatperson sind und die Immobilie von einem Unternehmer kaufen, darf erst 14 Tage nach der Versendung des Kaufvertragsentwurfes der Beurkundungstermin stattfinden. Diese Regelung dient dem Verbraucherschutz – und wir halten Sie ein. Bitte planen Sie diese zwingende zeitliche Verzögerung mit ein!

Verzögerungen können sich auch ergeben, wenn Minderjährige beteiligt sind und deshalb das Vormundschaftsgericht das Geschäft genehmigen muss. Auch wenn Erben verkaufen, bevor sie als Erben im Grundbuch eingetragen sind, können sich Verzögerungen ergeben, weil das Grundbuch berichtigt werden muss. Bitte geben Sie uns daher schon zu Beginn einen Hinweis, damit wir die entsprechenden Anträge vorbereiten können und die Angelegenheit zu zügig wie möglich für Sie klären können.

Und nach der Beurkundung?

Nach der Beurkundung ist noch nicht alles erledigt. Nun muss der abgeschlossene Kaufvertrag noch vollzogen werden. Auch dies kann einige Zeit dauern. Der Notar muss Erklärungen verschiedener Stellen einholen und selbst Erklärungen abgeben. Dann muss noch die Zahlung freigegeben werden und die Änderung des Grundbuchs veranlasst werden. Diese Dinge klären wir für Sie. Sie kümmern sich um die Übergabe der Immobilie.