BRANDI Notarinnen und Notare

Erben & Vererben

Sie wollen ein Testament errichten oder zusammen mit ihrem Partner die Vermögensverhältnisse für die Zukunft regeln. Gute Idee!

Ist ein Erbfall eingetreten sind häufig zahlreiche rechtliche Fragen zu klären. Notarinnen und Notare stehen Ihnen auch in diesem Fall als kompetente Berater zur Seite.

Nach einigen Startinformationen über den Ablauf einer erbrechtlichen Beratung können Sie direkt loslegen!

So läuft die Beratung zur Errichtung eines Testamentes oder Erbvertrages ab:

Bei Regelungen für den Todesfall dreht sich alles um Vertrauen. Sie treffen wichtige Entscheidungen und wollen dafür gut beraten werden. Gerade, wenn Sie Eigentümer einer Immobilien sind oder an einer Gesellschaft beteiligt sind, ist es sinnvoll, ein notarielles Testament zu machen. Dabei ist es unerheblich, wie alt Sie sind und wie es um Ihre Gesundheit bestellt ist. Sie schaffen mit einem notariellen Testament Sicherheit für Ihre Nachfolger und können dafür Sorge tragen, dass nachteilige Folgen des Erbschaftssteuerrechts oder Konfliktsituationen der Erben untereinander vermieden werden.

Es gibt keine Standardlösung, die für alle passt. Daher wollen wir gemeinsam mit Ihnen den für Sie und Ihre Vermögens-, Familien- und Lebenssituation passenden Weg finden. Wir vereinbaren daher einen Beratungstermin, in dem wir Ihre Situation und Wünsche aufnehmen. Noch besser ist es, wenn Sie uns vor diesem Termin schon einige wichtige

Informationen geben, umso besser können wir uns vorbereiten. Nach dem Gespräch wird dann ein individuell auf Sie und Ihre Situation zugeschnittener Entwurf erstellt, den Sie von uns per Post oder per E-Mail erhalten. Das dauert ein paar Tage, Sorgfalt geht hier vor Schnelligkeit. Wenn steuerliche Fragen zu klären sind, arbeiten wir selbstverständlich gern mit Ihrem Steuerberater zusammen.

Wenn Ihnen der Entwurf vorliegt, prüfen Sie diesen und sprechen uns bei Fragen oder Unklarheiten an. Wenn Sie so weit sind, vereinbaren wir einen Beurkundungstermin.

Online-Formulare

Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Sie können hierfür gerne unser Online-Formular verwenden.

Testament Online-Formular

Alles anders und jetzt?

Sie haben ein Testament erstellt oder einen Erbvertrag geschlossen und danach hat sich viel verändert? Die Regelungen passen nicht mehr zu Ihrem Leben und Ihren Wünschen? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, damit wir klären können, ob und welche Änderungen sinnvoll sind.

Regelungen nach dem der Erbfall

Mit dem Tod einer Person tritt eine Gesamtrechtsnachfolge, sodass Sie als Erbe „automatisch“ in sämtliche Rechte und Pflichten der verstorbenen Person eintreten. In diesem Zusammenhang gilt es häufig auch zahlreiche rechtliche Frage zu klären. Notarinnen und Notare unterstützen Sie und die Miterben als neutrale und kompetente Berater bei der Bewältigung dieser Herausforderung. Gehört zum Nachlass eine Immobilie oder eine Unternehmensbeteiligung ist zur Berichtigung der Grundbuch- oder Registereintragung der Nachweis der Erbfolge zu führen. Bei vorhandenem Auslandsvermögen kann stattdessen im Einzelfall auch ein Europäisches Nachlasszeugnis benötigt werden. Wir klären mit Ihnen gemeinsam welche Erbnachweise und sonstigen Dokumente benötigt werden und bereiten die erforderlichen Anträge dazu vor.

Sind mehrere Erben vorhanden unterliegt der gesamte Nachlass – mit Ausnahme von Beteiligungen an Personengesellschaften – bis zur Auseinandersetzung einer gesamthänderischen Bindung und der Verwaltung durch alle Miterben gemeinsam. Die damit entstandene Erbengemeinschaft kann zwar längere Zeit fortbestehen, ist grundsätzlich jedoch auf Auseinandersetzung angelegt. Die Übertragung eines Erbteils sowie Erbauseinandersetzungen in Bezug auf Immobilienvermögen und Geschäftsanteile an einer GmbH bedürfen der notariellen Beurkundung. Wir unterstützen Sie und die Miterben als neutrale Berater bei der Gestaltung sachgerechter Lösungen im Einzelfall.