BRANDI Notarinnen und Notare

Vorsorgevollmachten und Vollmachten

Sie möchten Regeln, wer für Sie handeln kann: Sie möchten eine Vollmacht erteilen.

Wir helfen Ihnen gern!

Unerhofft kommt oft.

Die Frage, wer handeln kann, wenn man selbst vorübergehend oder dauerhaft nicht (mehr) handeln kann, ist wichtig: Rechnungen müssen bezahlt, Entscheidungen getroffen, Vermögen verwaltet werden. Manchmal muss auch ein Unternehmen weiter geführt werden. Diese Fragen stellen sich auch unabhängig vom Lebensalter. Situationen, in denen Menschen nicht handeln können, treten oft plötzlich und unerwartet ein. Für diese Fälle können Sie mit Vollmachten Vorsorge treffen! 

So unterschiedlich wie die Lebenssituationen sind, so unterschiedlich sind auch die Regelungsmöglichkeiten. Sprechen Sie mit uns.

Viele Menschen glauben, dass eine (Vorsorge-)Vollmacht auch immer mit einer Patientenverfügung verbunden sein muss und scheuen daher die Regelung, weil sie sich ungern mit der Frage befassen wollen, welche Entscheidung im Falle bestimmter Krankheiten medizinisch getroffen werden soll. Wichtig ist: Sie können eine Vollmacht auch ohne Patientenverfügung erteilen! Wir beraten Sie gern.

Auch die Frage, ob und wann eine notarielle Vollmacht erforderlich oder sinnvoll ist, können wir gemeinsam mit Ihnen klären.

Sie reisen ins Ausland oder leben dort für einen längeren Zeitraum! Bitte sprechen Sie uns an, damit wir für Sie die richtige Lösung finden.

Online-Formulare

Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Sie können hierfür gerne unser Online-Formular verwenden.

Vorsorgevollmacht Online-Formular

Vertrauenssache!

Ohne Vertrauen keine Vollmacht. Diese Faustformel ist wichtig, da ein Bevollmächtigter für Sie handeln kann. Die Auswahl der richtigen Person ist daher wichtig!

Haben Sie eine Vollmacht erteilt, sind aber inzwischen nicht mehr sicher, ob der Bevollmächtigte wirklich Ihre Interessen vertreten würde? Hat sich die Beziehung zum Bevollmächtigten verändert und Sie möchten engere oder weitere Vollmachten erteilen? Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine erteilte Vollmacht ändern oder aufheben wollen.