
Gesellschaften gründen und ändern
Sie möchten eine Gesellschaft gründen oder eine schon bestehende Gesellschaft ändern.
Wir helfen Ihnen gern!
Maßgeschneidert!
Es gibt viele Gründe, eine Gesellschaft zu gründen oder ändern zu wollen. Unterschiedliche Branchen, Eigentümerstrukturen, steuerliche Rahmenbedingungen kommen noch hinzu. Sprechen Sie uns an, damit wir die für Sie passende Gestaltung finden.
Haben wir Ihr Anliegen erfasst, bereiten wir einen für Sie zugeschnittenen Gesellschaftsvertrag vor. Dabei arbeiten wir in steuerlichen Fragen auch gern mit Ihrem Steuerberater zusammen. Sie bekommen den Entwurf des Gesellschaftsvertrages per Post oder per E-Mail. Sie sehen den Entwurf durch und sprechen uns bei Fragen gern an.
Bei komplexen Sachverhalten – bedingt z.B. durch die steuerliche Gestaltung, die Art der Gewinn- und Risikoverteilung, die Regelungen zur Entscheidung innerhalb der Gesellschaft oder die Gesellschafterstruktur selbst – kann sich auch die Vorbereitungszeit etwas verlängern. Hier geht Sorgfalt und die Suche nach der passenden Lösung für Ihren Gestaltungsbedarf vor Schnelligkeit.
Von der Stange - ganz einfach und schnell!
Geht es um die reine Anmeldung von Änderungen zum Handelsregister ohne Beurkundung (z.B. Änderung von Geschäftsführern), geht es schneller: Sobald Sie uns die erforderlichen Unterlagen und Informationen über unser Formulartool, per Post oder per E-Mail eingereicht haben, vereinbaren wir direkt einen Termin.
Online-Formulare
Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Sie können hierfür gerne unsere Online-Formulare verwenden.

Aber bitte sauber!
In allen Fällen benötigen wir bestimmte Angaben, um die gesetzlich erforderliche Prüfung auf Verdachtsmomente der Geldwäsche durchführen zu können. Dies ist eine gesetzliche Vorgabe, an die wir uns halten müssen und wollen. Wir fragen Sie aus diesem Grund insbesondere nach Angaben zu der Gesellschaft und den wirtschaftlich Berechtigten. Ohne die vollständigen Angaben können und dürfen wir nicht beurkunden. Helfen Sie uns daher, indem Sie gestellten Fragen zügig vollständig und richtig beantworten, damit wir gemeinsam zeitnah Ihr Anliegen weiterbringen können.