Düsseldorf/Bielefeld, 23.01.2025: Die Preiserhöhung für die Mitgliedschaft bei Amazons Angebot Prime im Sommer 2022 war rechtswidrig. Denn die Preiserhöhungsklausel, auf die sich der Internet-Versandhändler Amazon dabei stützte, ist unwirksam. Das hat das Landgericht Düsseldorf in einem Grundsatzverfahren aufgrund einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am 15.01.2025 entschieden (Az.: 12 O 293/22). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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