BRANDI Rechtsanwälte setzt sich erfolgreich beim BFH durch

Entlastung für Opfer von Schneeballsystemen: BFH begrenzt Steuern auf Scheingewinne / BRANDI für betrogene Anlegerin erfolgreich

Hannover/München, 14.05.2021: Scheingewinne aus Schneeballsystemen unterliegen nicht der Einkommensteuer, wenn Anlagebetrüger ihren Kunden die Abführung der Kapitalertragsteuern durch eine falsche Abrechnung vortäuschen. Das hat der Bundesfinanzhof in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: VIII R 42/18). Denn die fiktive Steuerzahlung entfaltet eine abgeltende Wirkung – analog zur Steuerlast auf die fiktiven Gewinne. Damit setzte sich eine von Steuerstrafrechtsexperten Rüdiger Hitz von BRANDI Rechtsanwälte in Hannover vertretene Anlegerin aus Niedersachsen in letzter Instanz erfolgreich gegen das Finanzamt Stadthagen durch.

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