In der Oktober-Ausgabe unseres Datenschutz-Newsletters befassen wir uns wie gewohnt mit aktuellen datenschutzrechtlichen Themen, unter anderem mit Entscheidungen des EuGH zum Angemessenheitsbeschluss für eine Datenübermittlung in die USA, zur Pseudonymisierung von Daten und zu einem Unterlassungsanspruch. Ferner hatte der BGH erneut über Schadensersatzansprüche zu entscheiden und das OLG München urteilte über den Begriff des Anbieters digitaler Dienste. Zusätzlich berichten wir über den Data Act, der seit dem 12. September 2025 gilt und zum Ziel hat, Daten besser nutzbar zu machen. In unserem Schwerpunktthema beschäftigen wir uns mit dem Mitarbeiterexzess.
