Illustration: Computer mit Vertrag

Neue Vorgaben für den Widerruf von Online-Verträgen

Unternehmen, die über Webseiten, Online-Formulare, Buchungsseiten oder Apps Fernabsatzverträge mit Verbrauchern abschließen, müssen ab dem 19. Juni 2026 eine digitale Widerrufsfunktion („Widerrufs-Button“) bereitstellen (§ 356a BGB).

Ziel der Neuregelung ist es, Verbrauchern den Widerruf eines Online-Vertrags genauso einfach zu ermöglichen wie dessen Abschluss.

Zu den wesentlichen Anforderungen gehören:

  • Gut sichtbare Kennzeichnung der Funktion
  • Leichte Auffindbarkeit und Erreichbarkeit auf der Online-Benutzeroberfläche
  • Ständige Verfügbarkeit während der Widerrufsfrist
  • Umsetzung eines zweistufigen Verfahrens:
    • Erfassung bzw. Bestätigung der für den Widerruf erforderlichen Informationen
    • Übermittlung über eine deutlich gekennzeichnete Bestätigungsfunktion
  • Unverzügliche Übermittlung einer Eingangsbestätigung mit Inhalt des Widerrufs sowie Datum und Uhrzeit auf dem vom Verbraucher gewählten Kommunikationsweg.

Neben der technischen Umsetzung ist auch eine Anpassung der Widerrufsbelehrung erforderlich. Verbraucher müssen über das Bestehen und die Platzierung der Widerrufsfunktion informiert werden.

Wird die Widerrufsfunktion nicht ordnungsgemäß bereitgestellt, verlängert sich die reguläre Widerrufsfrist von 14 Tagen auf 12 Monate und 14 Tage. 

Darüber hinaus können perspektivisch Bußgelder und Abmahnungen drohen.

Für Unternehmen, die Online-Verträge mit Verbrauchern abschließen, besteht daher Handlungsbedarf, um die neuen Anforderungen rechtzeitig umzusetzen.

Bei Fragen zu den neuen Anforderungen oder zur rechtskonformen Umsetzung unterstützt Sie unser E-Commerce-Team von Brandi Rechtsanwälte gerne. Sprechen Sie uns an.