Düsseldorf/Bielefeld, 1.08.2025: Für Behandlungen, bei denen durch Unterspritzung mit Hyaluron oder Hyaluronidase die Form oder die Gestalt von Nase oder Kinn verändert werden, darf nicht mit Vorher-Nachher-Darstellungen geworben werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Grundsatzurteil entschieden (Az.: I ZR 170/24). Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
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