BRANDI Rechtsanwälte.
Dr. Rainer Krüger
Über Mich
- Geboren 1969
- Studium der Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum
- Erstes Staatsexamen 1996
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht bei Prof. Dr. Helmut Frister 1996 – 1999
- Promotion zum Dr. jur. 1999
- Referendariat am LG Duisburg 1999 – 2001
- Zweites Staatsexamen und Zulassung als Rechtsanwalt 2001
- Rechtsanwalt in überregionaler Wirtschaftskanzlei in Münster 2002 - 2008
- Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2004
- Rechtsanwalt in der Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Osnabrück 2008 - 2011
- Eintritt in die Sozietät 2011
Kompetenz
Arbeitsrecht
- Arbeitnehmerdatenschutz
- Arbeitsstrafrecht
- Arbeitsverträge
- Aufhebungsverträge
- Befristung von Arbeitsverhältnissen
- Betriebsstilllegungen und Umstrukturierungen
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebsvereinbarungen
- Betriebsverfassungsrecht (einschließlich Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften)
- Due Diligence
- Einigungsstellenverfahren
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Insolvenzarbeitsrecht
- Internationales Arbeitsrecht
- Kirchliches Arbeitsrecht
- Kündigungen einschließlich Massenentlassungen
- M & A
- Rechtsverhältnisse von Geschäftsführern und Vorständen
- Sozialversicherungsrecht
- Unternehmensmitbestimmung
- Umstrukturierung von Unternehmen und Betrieben
- Arbeitsrecht im Krankenhaus
Veröffentlichungen
Monographie
- Überprüfung der tatsächlichen Grundlagen von Verfahrensentscheidungen durch das Revisionsgericht im Strafprozess, Düsseldorf 1999
Aufsätze
- Keine betriebliche Übung durch mehrfache Weitergabe von Tarifentgelterhöhungen durch nicht tarifgebundenen Arbeitgeber, EWiR 2016, 509
- Berücksichtigung der Leiharbeitnehmer bei der Bestimmung der Arbeitnehmerzahl im Rahmen des § 9 MitbestG - Wahlverfahren für den Aufsichtsrat, EWiR 2013, 627
- Zum billigen Ermessen bei der Festsetzung der variablen Vergütung nach einem Partnervergütungssystem, EWiR 2013, 343
- Geltung von transformierten Tarifnormen nach Betriebsübergang ab Inkrafttreten des Tarifvertrags, EWiR 2012, 617
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
- Deutscher Arbeitsgerichtsverband