BRANDI Rechtsanwälte.

Dr. Rainer Krüger

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Standort Bielefeld
T +49 521 96535 - 860
F +49 521 96535 - 117
E rainer.krueger@brandi.net
Fremdsprache: Englisch

vCard

Über Mich

  • Geboren 1969
  • Studium der Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum
  • Erstes Staatsexamen 1996
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht bei Prof. Dr. Helmut Frister 1996 – 1999
  • Promotion zum Dr. jur. 1999
  • Referendariat am LG Duisburg 1999 – 2001
  • Zweites Staatsexamen und Zulassung als Rechtsanwalt 2001
  • Rechtsanwalt in überregionaler Wirtschaftskanzlei in Münster 2002 - 2008
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2004
  • Rechtsanwalt in der Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Osnabrück 2008 - 2011
  • Eintritt in die Sozietät 2011

Kompetenz

Arbeitsrecht

  • Arbeitnehmerdatenschutz
  • Arbeitsstrafrecht
  • Arbeitsverträge
  • Aufhebungsverträge
  • Befristung von Arbeitsverhältnissen
  • Betriebsstilllegungen und Umstrukturierungen
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebsvereinbarungen
  • Betriebsverfassungsrecht (einschließlich Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften)
  • Due Diligence
  • Einigungsstellenverfahren
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Insolvenzarbeitsrecht
  • Internationales Arbeitsrecht
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Kündigungen einschließlich Massenentlassungen
  • M & A
  • Rechtsverhältnisse von Geschäftsführern und Vorständen
  • Sozialversicherungsrecht
  • Unternehmensmitbestimmung
  • Umstrukturierung von Unternehmen und Betrieben
  • Arbeitsrecht im Krankenhaus

Veröffentlichungen

Monographie

  • Überprüfung der tatsächlichen Grundlagen von Verfahrensentscheidungen durch das Revisionsgericht im Strafprozess, Düsseldorf 1999

Aufsätze

  • Keine betriebliche Übung durch mehrfache Weitergabe von Tarifentgelterhöhungen durch nicht tarifgebundenen Arbeitgeber, EWiR 2016, 509
  • Berücksichtigung der Leiharbeitnehmer bei der Bestimmung der Arbeitnehmerzahl im Rahmen des § 9 MitbestG - Wahlverfahren für den Aufsichtsrat, EWiR 2013, 627
  • Zum billigen Ermessen bei der Festsetzung der variablen Vergütung nach einem Partnervergütungssystem, EWiR 2013, 343
  • Geltung von transformierten Tarifnormen nach Betriebsübergang ab Inkrafttreten des Tarifvertrags, EWiR 2012, 617

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Deutscher Arbeitsgerichtsverband