
Die EU Inc. – Europas neue Unternehmensform
Die Europäische Union möchte es einfacher machen, in Europa erfolgreich eine Gesellschaft zu gründen. Am 18. März 2026 stellte die EU-Kommission einen Entwurf für eine neue Unternehmensform vor: die EU Inc.. Das ist eine Art „europäische GmbH“, die in allen 27 Mitgliedstaaten gleich funktioniert. Damit soll Europa als Wirtschaftsstandort attraktiver werden und der Abwanderung von Unternehmen in die USA entgegengewirkt werden.
1. Schnell, digital und günstig gründen
Die Gründung einer GmbH in Deutschland bringt einigen Aufwand mit sich. Die EU Inc. soll hier Abhilfe schaffen und den Prozess erleichtern. Geplant ist eine vollständig digitale Gründung innerhalb von 48 Stunden. Die Kosten sollen sich auf weniger als EUR 100,00 reduzieren. Möglich wird das durch standardisierte Musterverträge und eine digitale Identitätsprüfung über eine zentrale europäische Online-Plattform. Besonders praktisch: Unternehmensdaten werden nur ein einziges Mal erfasst und automatisch an alle zuständigen Behörden (z.B. dem Finanzamt oder dem Sozialversicherungsträger) weitergeleitet.
2. Flexibel, europaweit und investorenfreundlich
Die EU Inc. soll während ihrer gesamten Lebensdauer digital verwaltet werden können. Gesellschafterversammlungen oder Geschäftsführungssitzungen können online abgehalten werden. Auch die Eröffnung von Niederlassungen in anderen EU-Ländern soll digital ablaufen. Besonders attraktiv ist die neue Rechtsform für Start-ups, Wachstumsunternehmen, aber auch für etablierte Unternehmen.
Ein weiterer Pluspunkt ist, dass es kein vorgeschriebenes Mindestkapital gibt. Hier besteht ein Unterschied zur klassischen GmbH, bei der das Stammkapital mindestens EUR 25.000,00 beträgt und mindestens die Hälfte bei Gründung eingezahlt werden muss. Unternehmensanteile können zudem ohne notarielle Beurkundung rein digital übertragen werden. Flexible Anteilsstrukturen – etwa Anteile mit unterschiedlichen Stimmrechten oder Vorzugsrechten – sind ebenfalls möglich.
Darüber hinaus ermöglicht die EU Inc. ein europaweit einsetzbares Mitarbeiterbeteiligungsprogramm. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Unternehmensanteile erhalten, die erst beim späteren Verkauf besteuert werden. Dadurch können Talente gewonnen und langfristig an das Unternehmen gebunden werden, so dass sie an dessen Erfolg teilhaben.
3. Offene Fragen
Doch diese Rechtsform steht erst am Anfang. Technische Details, wie Musterverträge, Formulare und die zentrale Online-Plattform, müssen noch entwickelt werden. Zudem gilt: Selbst wenn die EU Inc. als neue Rechtsform eingeführt wird, bleibt in Deutschland daneben deutsches Gesellschaftsrecht anwendbar. Inwieweit hier eine Harmonisierung erfolgt, bleibt abzuwarten. Überdies wird sich zeigen, wie die neue europäische Gesellschaftsform im Markt akzeptiert wird.
Was bedeutet das für Sie?
Die EU Inc. befindet sich aktuell noch im Gesetzgebungsverfahren. Eine Einigung zwischen EU-Parlament und den Mitgliedstaaten wird frühestens bis Ende 2026 erwartet. Wann die ersten EU Inc. tatsächlich gegründet werden können, ist also noch offen.
Wir beobachten die weiteren Entwicklungen aufmerksam und beraten Sie gerne, wenn es darum geht, die richtige Rechtsform für Ihr Vorhaben zu wählen.
gez.
Dr. Carsten Christophery, LL.M. (London)
Rechtsanwalt / Steuerberater