
Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz: Balance zwischen Effizienzgewinn und Persönlichkeitsrechten
Einleitung:
Künstliche Intelligenz (KI) verändert den modernen Arbeitsplatz rasant. Unternehmen nutzen KI nicht nur zur Automatisierung von Prozessen, sondern zunehmend auch zur Gestaltung, Analyse und auch Überwachung der Arbeitsorganisation und Leistung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. KI wirkt an Personalentscheidungen bei der Einstellung mit, wird zur Weisungserteilung oder in der Beendigungsphase von Arbeitsverhältnissen genutzt – und birgt hier jeweils eigene Diskriminierungsrisiken. Damit ergeben sich erhebliche Potenziale für Produktivitätssteigerungen einerseits – gleichzeitig stehen Entscheidungsträger andererseits vor komplexen rechtlichen und ethischen Herausforderungen. Wer Innovationen sicher und verantwortungsvoll in die Arbeitswelt integrieren möchte, muss den aktuellen Rechtsrahmen und die praktische Bedeutung des Themas im Blick behalten.
1. Chancen und Anwendungen von KI bei der Mitarbeiterüberwachung
KI-basierte Systeme eröffnen Unternehmen neue Möglichkeiten, Arbeitsabläufe von der Begründung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dazwischen auch individuelle Leistungen effizienter zu steuern. Zu den Anwendungsfeldern zählen neben den oben genannten zum Beispiel die automatisierte Analyse von Arbeitszeiten, Kommunikationswegen oder das Erkennen von Engpässen in Echtzeit. Auch lassen sich Hinweise auf Compliance-Verstöße oder Fehlerquellen frühzeitig identifizieren.
Die Vorteile reichen von optimierter Ressourcennutzung bis hin zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen, etwa durch Monitoring von Ermüdung oder Gefährdungssituationen. Transparente und gezielt eingesetzte Monitoring-Lösungen können sogar die Arbeitsplatzsicherheit erhöhen und die Einhaltung interner sowie gesetzlicher Vorschriften unterstützen. Während diese Potenziale enorm sind, bedarf es bei der Nutzung strengster rechtskonformer und ethischer Abstimmung.
2. Rechtlicher Rahmen: Datenschutz & AI Act
Die Überwachung am Arbeitsplatz unterliegt insbesondere in Deutschland und der EU strengen gesetzlichen Vorgaben. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass die Erhebung und Auswertung personenbezogener Daten immer zweckgebunden, transparent und verhältnismäßig zu erfolgen hat. Firmen sind verpflichtet, ihre Beschäftigten umfassend, klar und verständlich über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung zu informieren. Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 27. Juli 2017, Az.: 2 AZR 681/16) sieht dauerhaft anlasslose und v.a. verdeckte Überwachungen (wie Keylogger) nur in Ausnahmefällen als zulässig an, insbesondere bei konkreten Verdachtsmomenten. Gänzlich automatisierte Entscheidungen durch KI, bei dem die Letztentscheidungsbefugnis nicht mehr bei einer natürlichen Person liegt, sind zudem aus Gründen der DSGVO grundsätzlich verboten.
Mit dem Inkrafttreten des EU AI Acts verschärfen sich bestimmte Anforderungen: Besonders KI-basierte Emotionserkennungssysteme sind ab Februar 2025 am Arbeitsplatz definitiv grundsätzlich verboten, es sei denn, sie werden aus medizinischen oder zwingenden sicherheitsrelevanten Gründen eingesetzt. Ob Hochrisikoklassifizierung vorliegt oder nicht: Die bestehenden Verpflichtungen aus Datenschutz- und Arbeitsrecht bleiben in jedem Fall vollumfänglich bestehen. Im Mittelpunkt steht der Schutz der Rechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
3. Grenzen, Mitbestimmung, Risiken und Erfolgsfaktoren für den KI-Einsatz
Trotz aller technologischen Möglichkeiten: Der Einsatz von KI zur Überwachung ist nicht nur eine rechtliche, sondern vor allem eine ethische Gratwanderung. Die automatisierte Überwachung beeinflusst das Verhalten jener, die beobachten werden – Spontaneität, offene Kommunikation und kreatives Arbeiten können darunter leiden. Fühlen sich Beschäftigte dauerhaft überwacht oder unter Generalverdacht gestellt, liegt darin eine erhebliche Belastung für das Arbeitsklima und das Vertrauensverhältnis im Unternehmen.
Nicht nur, aber auch deshalb ist der Einsatz von KI in Unternehmen, in denen sich ein Betriebsrat gebildet hat, häufig mitbestimmungspflichtig nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetz (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Dies ist zunächst formale Hürde, kann aber auch als Chance betrachtet werden: Die Akzeptanz neuer Technologien steigt nachweislich, wenn Mitarbeitende am Einführungsprozess beteiligt werden, Transparenz herrscht und die Unterstützungsfunktion der Systeme klar im Vordergrund steht. Unternehmen sind daher gut beraten, nicht nur die formalen Anforderungen zu erfüllen, sondern gemeinsam mit Belegschaft und Betriebsrat tragfähige Lösungen voranzutreiben. Klar ist, dass Arbeitgeber hierbei etwaige Kosten auch für die Beratung des Betriebsrats tragen müssen.
Fazit: Klare Regeln für den verantwortungsvollen KI-Einsatz am Arbeitsplatz
Künstliche Intelligenz birgt erhebliche Chancen, um Effizienz, Sicherheit und Qualität am Arbeitsplatz zu erhöhen. Rechtlich und ethisch sichere Anwendungen setzen jedoch voraus, dass der Persönlichkeitsschutz gewahrt, der Betriebsrat einbezogen und die Regeln der DSGVO strikt eingehalten werden. Manche potenziellen Vorhaben unterbindet nun rechtlich der EU AI Act. Unternehmen sollten auf Transparenz, Dialog und freiwillige Mitgestaltung setzen, um Vertrauen zu schaffen und KI-Lösungen nachhaltig erfolgreich einzusetzen.
Handlungsempfehlung:
Planen Sie als Unternehmen den Einsatz von KI-gestützter Mitarbeiterüberwachung, so sollten Sie frühzeitig rechtlichen Rat einholen. Nur eine gründliche Risiko- und Rechtsfolgenanalyse sowie offene Kommunikation sichern die Akzeptanz und die Rechtssicherheit Ihrer KI-Projekte – und machen sie zum echten Mehrwert für alle Beteiligten.