
Andreas Wiemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Vita
- Geboren 1964
 - Studium der Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
 - Zulassung als Rechtsanwalt 1995
 - Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 1997
 - Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 2016
 - Lehrbeauftragter für das Beamtenrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW, Studienort Bielefeld
 - Ständiger Beisitzer im 1. Senat des Dienstgerichtshofes für Richter bei dem Oberlandesgericht Hamm
 
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein
 - Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein, Landesgruppe Nordrhein-Westfalen
 - Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein
 - Sportverein Löhne-Obernbeck
 
Kompetenzen
Öffentliches Recht
Bauordnungs- und Bauplanungsrecht
- Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan)
 - Baugenehmigungsverfahren
 
Immissionsschutzrecht
- Standortprüfung
 - Standortsicherung
 - Abwehr von Rechten Dritter (Nachbarn, Bürgerinitiativen)
 
Beamten- und Disziplinarrecht
- Beratung und Vertretung von Dienstherren und Beamten
 - Konkurrentenstreitigkeiten
 - Beurteilungsverfahren
 - Verfahren wegen amtsangemessener Alimentation
 - Verfahren wegen (Polizei-) Dienstunfähigkeit/Zurruhesetzung
 - Organisationsänderungen (Outsourcing von Aufgabenbereichen, einschließlich Vergütungs- und Nebentätigkeitsfragen)
 - Verwaltungsermittlungen und Disziplinarverfahren
 
Privates Baurecht, Immobilienplanung und -errichtung
Privates Baurecht
- Projektbegleitende Rechtsberatung
 - Vertragsgestaltung und -prüfung (Einheitspreisverträge, Pauschalpreisverträge, GMP-Modelle, Generalunternehmerverträge, Generalübernehmerverträge, Bauträgerverträge)
 - Nachtragsprüfung und -abwicklung
 - Entwerfen von Musterschreiben nach VOB
 - Durchsetzung von Werklohnansprüchen
 - Durchsetzung/Abwehr von Mängelansprüchen
 - Risikoeinschätzung und Bewertung mit Handlungsempfehlung
 - Begleitung außergerichtlicher Auseinandersetzungen und Verhandlungen
 - Prozessführung
 
Architekten- und Ingenieurrecht
- Vertragsgestaltung und -prüfung (Architektenverträge, Ingenieurverträge, Generalplanerverträge, Projektsteuerverträge)
 - Klärung des geschuldeten Leistungsumfangs des Architekten bzw. Ingenieurs
 - Beratung bei der Erstellung der Honorarschlussrechnung
 - Durchsetzung von Honoraransprüchen
 - Beratung und Vertretung in haftungsrechtlichen Streitigkeiten
 
Anlagenbau
- Vertragsgestaltung und Prüfung von Anlagenbauverträgen
 - Durchsetzung von Vergütungsansprüchen
 - Durchsetzung sowie Abwehr von Mängelansprüchen