Teil 2: Wie eine Vorsorgevollmacht den Fortbestand eines Unternehmens bei Geschäftsunfähigkeit sichert

Im ersten Teil dieser Beitragsreihe haben wir erläutert, warum eine Vorsorgevollmacht – insbesondere in unternehmerischen Kontexten – essenziell ist, um im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben. In diesem Beitrag geht es nun um die praktische Umsetzung: Was sollten Unternehmer konkret tun, um rechtssicher vorzusorgen?

 

Handlungsempfehlungen für Unternehmer

Nächste Schritte für Unternehmer

  1. Bestandsaufnahme machen: Prüfen Sie, ob bereits Vorkehrungen bestehen. Gibt es in Ihrem Unternehmen Notfallpläne oder Klauseln im Gesellschaftsvertrag für den Fall der Handlungsunfähigkeit? Falls ja, passen Sie Ihre Vorsorgevollmacht daran an; falls nein, sollten Sie entsprechende Überlegungen in Ihrem Unternehmen zeitnah anstoßen.
  2. Bevollmächtigte festlegen: Überlegen Sie, wer im Ernstfall Ihr Unternehmen führen könnte. Führen Sie frühzeitig Gespräche mit in Frage kommenden Personen – seien es Familienmitglieder, Mitgesellschafter oder langjährige Mitstreiter im Betrieb. Stellen Sie sicher, dass die ausgewählten Personen bereit und fachlich in der Lage sind, die Aufgabe zu übernehmen.
  3. Vollmachten aufsetzen: Lassen Sie sich von einem Notar oder einer fachkundigen anwaltlichen Stelle bei der Erstellung der Vorsorgevollmacht(en) begleiten. So stellen Sie sicher, dass Inhalt und Form den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Besprechen Sie, ob neben der Generalvollmacht eventuell eine Prokura im Handelsregister eingetragen werden sollte. Eine Prokura ist öffentlich einsehbar und wird im Geschäftsverkehr häufig schneller anerkannt als eine private Vollmacht.
  4. Dokumente hinterlegen und informieren: Hinterlegen Sie die Original-Vollmachten an einem sicheren Ort und tragen Sie die Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister ein (damit im Ernstfall Gerichte und Ärzte schnell Kenntnis davon erlangen). Richten Sie einen Notfallordner ein, in dem alle wichtigen Unterlagen für die Bevollmächtigten bereitliegen. Informieren Sie Ihre Angehörigen sowie Vertrauenspersonen darüber, welche Vorkehrungen Sie getroffen haben.

     

Fazit

Durch eine vorausschauend errichtete Vorsorgevollmacht schaffen Sie Klarheit und Sicherheit – für sich selbst, Ihre Familie und Ihr Unternehmen. Im Falle einer plötzlich eintretenden Geschäftsunfähigkeit bleibt Ihr Unternehmen handlungs- und entscheidungsfähig. So stellen Sie sicher, dass im Fall der Fälle Ihr Unternehmen in Ihrem Sinne weitergeführt werden kann.